Auktionsverträge (Auction contracts) bieten Gegenstände zum Ersteigern an, die an den Höchstbietenden verkauft werden. Der Unterschied zu Tauschverträgen liegt in den folgenden Punkten:
- Durch Bieten auf den Vertrag wird der Gegenstand nicht sofort übergeben, außer ein Sofortkaufpreis (Buyout) wurde festgelegt und erreicht.
- Bis zum Abschluss der Auktion werden weder der Gegenstand noch das Geld sofort ausgeliefert. Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer müssen Geld und Gegenstand separat anfordern, um den Auktionsvertrag abzuschließen.
- Wenn der Vertragsort zerstört oder entankert wurde, ändert sich der Vertrag wie folgt:
- Wenn die Auktion nicht abgeschlossen wurde, wird der Vertrag abgebrochen. Die Gegenstände werden in die Besitzsicherheit des Vertragserstellers verschoben, sofern sich der Vertragsort nicht in einem Wurmlochsystem befand. Bieter auf die Auktion, sofern vorhanden, erhalten ihr Gebot zurück.
- Wenn die Auktion abgeschlossen wurde, die Gegenstände oder die ISK aber noch nicht beansprucht wurden, werden diese automatisch beansprucht und zum Zielort der Besitzsicherheit bewegt, sofern sich die Struktur nicht in einem Wurmlochsystem befand.
Falls der Auktionsvertrag kurz vor Ende noch ein Gebot erhält, wird die Auktion etwas verlängert, um es anderen Bietern zu ermöglichen, darauf zu reagieren. Zusätzliche Gebote innerhalb dieses Zeitfensters werden dieses abermals verlängern.