Maklergebühr und Transaktionssteuer

Maklergebühr (Broker Fee)

Die Maklergebühr wird bei der Erstellung von allen Aufträgen fällig, die nicht sofort durchgeführt werden, und basiert auf einem Prozentsatz des Gesamtwerts des Auftrages. Dieser Prozentsatz beginnt mit 3% und kann durch den Skill "Broker Relations" um bis zu 0.3% reduziert werden. Ein hohes Ansehen beim Besitzer der NPC-Station, auf welcher der Auftrag platziert wurde, kann diese Gebühr ebenfalls um bis zu 0.2% reduzieren, ein gutes Ansehen bei der betreffenden Fraktion um zusätzliche 0.3%, auf ein Minimum von 1% des Auftragswertes. Entsprechend ergibt sich die folgende Formel zur Berechnung der Maklergebühren:

3%-(0.3%*BrokerRelationsLevel)-(0.03%*Fraktions-Ansehen)-(0.02%*Corp-Ansehen)

Falls ein Auftrag nachträglich auf einen höheren Preis gesetzt wird, muss die Differenz bei der Maklergebühr bei der Durchführung der Änderung bezahlt werden. Das Senken des Preises kostet immer eine Maklergebühr in der Höhe von 100 ISK. Alle Maklergebühren werden innerhalb des normalen Spielbetriebs nicht erstattet, auch wenn ein Auftrag nicht erfüllt oder vorzeitig storniert wird.

Die Maklergebühren werden an den Stationsbesitzer gezahlt. Wenn jedoch Gebühren für die Erstellung/Änderung eines Auftrags in einer Upwell-Struktur erhoben werden, gehen 0,5% an einen NPC als ISK-Versenkung. Der Rest der Gebühr geht an den Besitzer der Upwell-Struktur. Die Fertigkeit Maklerbeziehungen gilt nicht für Aufträge in Upwell-Strukturen.

 

Transaktionssteuer (Sales Tax)

Transaktionssteuern werden nach dem Verkauf eines Gegenstands fällig und sind durch den Verkäufer zu entrichten. Sie werden automatisch vom Verkaufspreis abgezogen und beginnen bei 4.5% des Verkaufspreises. Dieser Prozentsatz kann durch den Skill "Accounting" auf 2.03% gesenkt werden.

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